Schonzeiten
Für alle nicht aufgeführten Fischarten gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten des Bayerischen Fischereigesetzes und der Bezirksfischereiverordnung des Bezirkes Mittelfranken.
Gesamtfang-Limit pro Tag: (Fließgewässer und Angelweiher) 3 maßgerechte Fische, die einer Fangbeschränkung unterliegen, jedoch je Kalenderwoche (Montag mit Sonntag) nur vier Salmoniden, vier Karpfen und zwei Raubfische.
Fotos: nautilus-Lizenz













Ganzjährig geschützte Tierarten
Bachneunauge, Bartgrundel, Bitterling, Flußneunauge, Kilch, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Stichling, Steinbeißer, Steingreßling, Sterlet, Stichling, Stör, Streber, Strömer, Zingel, Zope sowie alle Muschelarten, Stein- und Edelkrebse.
Besondere Bestimmungen des Fischerevereins Roth und Umgebung e.V. »»