Angelknoten-Techniken

Verbesserter Clinch-Knoten

Verbesserter-Clinch-Knoten

Grinner-Knoten

San Diego Jam-Knoten

Zwei Haken-System

Rapala-Knoten

Davy-Knoten

Blut-Knoten

Spulen-Knoten

Mehr zum Thema „Angelknoten-Technik“ findet Ihr unter der Adresse: www.angelknotenpage.de

Schonzeiten

Für alle hier nicht aufgeführten Fischarten gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten des Bayerischen Fischereigesetzes und der Bezirksfischereiverordnung des Bezirkes Mittelfranken.
Gesamtfang-Limit pro Tag: (Fließgewässer und Angelweiher) 3 maßgerechte Fische, die einer Fangbeschränkung unterliegen, jedoch je Kalenderwoche (Montag mit Sonntag) nur vier Salmoniden, vier Karpfen und zwei Raubfische.

Fotos: nautilus-Lizenz

Art
Schonzeit
min-Größe
Beschränkung
Bachforelle
Bachforelle
01.10.-30.04.
28 cm
2 pro Tag, max. 4 pro Woche
Regenbogenforelle
Regenbogenforelle
01.10.-30.04.
28 cm
2 pro Tag, max. 4 pro Woche
Bachsaibling
Bachsaibling
01.10.-30.04.
28 cm
2 pro Tag, max. 4 pro Woche
Hecht
Hecht
15.02.-30.04.
60 cm
1 pro Tag, max. 2 pro Woche
Zander
Zander
15.02.-30.04.
60 cm
1 pro Tag, max. 2 pro Woche
Waller oder Wels
Wels/Waller
Keine
Keine
1 pro Tag
Barbe
Barbe
01.05.-15.06.
50 cm
Nase
Nase
01.03.-30.04.
50 cm
Aal
Aal
01.11.-28.02.
50 cm
3 pro Tag
Schleie
Schleie
keine
28 cm
2 pro Tag
Spiegelkarpfen
Karpfen
keine
35 cm
2 pro Tag, max. 4 pro Woche
Schied oder Rapfen
Schied/Rapfen
01.04.-31.05.
40 cm
Rutte
Rutte
keine
30 cm

Ganzjährig geschützte Tierarten
Bachneunauge, Bartgrundel, Bitterling, Flußneunauge, Kilch, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Stichling, Steinbeißer, Steingreßling, Sterlet, Stichling, Stör, Streber, Strömer, Zingel, Zope sowie alle Muschelarten, Stein- und Edelkrebse.

Besondere Bestimmungen

  • Das Befahren von Wiesengrundstücken, landwirtschaftlichen Nutzflächen und nicht öffentlichen Wegen ist ganzjährig verboten. Die beschilderten Fischereigrenzen sind zu beachten.
  • Die Angelplätze sind sauber zu verlassen.
  • Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Bei Vereins- und Verbandsveranstaltungen sind die Gewässer für Mitglieder ganztägig gesperrt.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes sind zu beachten.
  • Die Benutzung eines Setzkeschers oder Karpfensackes erfolgt eingenverantwortlich.
  • Das Betreten der ausgewiesenen Vogelschutzgebiete ist verboten. Schilfbestände und Uferanpflanzungen sind zu schonen und dürfen nicht entfernt werden.
  • In den Vereinsgewässern darf grundsätzlich mit nur zwei Handangeln gefischt werden, davon ist nur eine Rute auf Raubfisch erlaubt.
  • Jede Angel darf nur mit einem Haken versehen sein.
  • In der Zeit vom 15.02.-30.04. ist das Spinnfischen und das Fischen mit Kunstködern verboten.
  • Bei Ausübung der Spinnangelei darf eine zweite Rute nicht ausgelegt werden. Es ist untersagt, die beköderten Angeln ohne Beaufsichtigung im Wasser zu lassen.
  • Das Fischen ist von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
  • Die Bestimmungen der Satzung und Gewässerordnung des Vereins sind zu beachten und einzuhalten.
  • Gewässerverunreinigungen, das Einleiten von Abwässern sowie das Anschwemmen von verendeten Fischen sind umgehend anzuzeigen bzw. der Vorstandschaft zur weiteren Veranlassung zu melden.
  • Verboten ist die Verwendung des lebenden Köderfisches! Von Brücken und Wehren ist die Fischerei verboten.
  • Wegen des Forellenbesatzes sind folgende Gewässer vom 16. April bis 30. April zur Befischung gesperrt:
  • Rednitz, Roth, Fränkische Rezat, Schwäbische Rezat, Schwarzach, und der Lösmühlweiher. Die Aurach ist erst ab 01. Juni eines Jahres zur Befischung freigegeben!
  • Zur Befischung frei: Rednitz vom Abrahamsteg bis zum Barnsdorfer Wehr, Altmühlstrecken, Ochenbruck sowie die Angelweiher Fistermühle u. Ottersdorf.
  • Ansonsten gelten die Bestimmungen unserer Satzung und Gewässerordnung.
  • Das Befahren von Schotterwegen hat im Schritttempo zu erfolgen.

...und los geht`s!