Angelknoten-Techniken

Verbesserter Clinch-Knoten

Grinner-Knoten

San Diego Jam-Knoten

Zwei Haken-System

Rapala-Knoten

Davy-Knoten

Blut-Knoten

Spulen-Knoten

Mehr zum Thema „Angelknoten-Technik“ findet Ihr unter der Adresse: www.angelknotenpage.de

Schonzeiten

Für alle hier nicht aufgeführten Fischarten gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten des Bayerischen Fischereigesetzes und der Bezirksfischereiverordnung des Bezirkes Mittelfranken.
Gesamtfang-Limit pro Tag: (Fließgewässer und Angelweiher) 3 maßgerechte Fische, die einer Fangbeschränkung unterliegen, jedoch je Kalenderwoche (Montag mit Sonntag) nur vier Salmoniden, vier Karpfen und zwei Raubfische.

Fotos: nautilus-Lizenz

Art
Schonzeit
min-Größe
Fangbeschränkung
-
Äsche
Äsche
01.10.-30.04.
35 cm
2 pro Tag, max. 4 pro Woche
Bachforelle
Bachforelle
01.10.-30.04.
28 cm
2 pro Tag, max. 4 pro Woche
Regenbogenforelle
Regenbogenforelle
01.10.-30.04.
28 cm
2 pro Tag, max. 4 pro Woche
Bachsaibling
Bachsaibling
keine
28 cm
2 pro Tag, max. 4 pro Woche
Hecht
Hecht
15.02.-30.04.
60 cm
1 pro Tag, max. 2 pro Woche
Zander
Zander
15.02.-30.04.
60 cm
1 pro Tag, max. 2 pro Woche
Waller oder Wels
Wels/Waller
Keine
Keine
1 pro Tag
Barbe
Barbe
01.05.-30.06.
50 cm
–
Nase
Nase
01.03.-30.04.
50 cm
–
Aal
Aal
01.11.-28.02.
50 cm
3 pro Tag
Schleie
Schleie
01.05.-30.06.
28 cm
2 pro Tag
Spiegelkarpfen
Karpfen
keine
35 cm
2 pro Tag, max. 4 pro Woche
Schied oder Rapfen
Schied/Rapfen
01.04.-30.04.
40 cm
–
Rutte
Rutte
keine
30 cm
–

Ganzjährig geschützte Tierarten
Bachneunauge, Bartgrundel, Bitterling, Flußneunauge, Kilch, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Stichling, Steinbeißer, Steingreßling, Sterlet, Stichling, Stör, Streber, Strömer, Zingel, Zope sowie alle Muschelarten, Stein- und Edelkrebse.

Besondere Bestimmungen

  • Die Bestimmungen der Satzung und Gewässerordnung des Vereins sind zu beachten und einzuhalten.
  • Das Befahren von Schotterwegen hat im Schritttempo zu erfolgen.
  • Das Befahren von Wiesengrundstücken, landwirtschaftlichen Nutzflächen und nicht öffentlichen Wegen ist ganzjährig verboten.
  • Die beschilderten Fischereigrenzen sind zu beachten.
  • Die Angelplätze sind sauber zu verlassen.
  • Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Bei Vereins- und Verbandsveranstaltungen sind die Gewässer für Mitglieder ganztägig gesperrt.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes sind zu beachten.
  • Die Benutzung eines Setzkeschers oder Karpfensackes erfolgt eigenverantwortlich.
  • Das Betreten der ausgewiesenen Vogelschutzgebiete ist verboten. Schilfbestände und Uferanpflanzungen sind zu schonen und dürfen nicht entfernt werden.
  • Das Fischen ist von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
  • In den Vereinsgewässern darf grundsätzlich mit nur zwei Handangeln gefischt werden, davon ist nur eine Rute auf Raubfisch erlaubt.
  • Jede Angel darf nur mit einem Haken versehen sein.
  • Bei Ausübung der Spinnangelei darf eine zweite Rute nicht ausgelegt werden. Es ist untersagt, die beköderten Angeln ohne Beaufsichtigung im Wasser zu lassen.
  • In der Zeit vom 15.02. -30.04. ist das Spinnfischen und das Fischen mit Kunstködern verboten
  • Von Brücken und Wehren ist die Fischerei verboten.
  • Wegen des Forellenbesatzes sind folgende Gewässer vom 16. April bis 30. April zur Befischung gesperrt.
  • Gesperrt ist:Rednitz, Roth, Fränkische Rezat, Schwäbische Rezat, Schwarzach, und der Lösmühlweiher.
  • Zur Befischung frei: Rednitz vom Abrahamsteg bis zum Barnsdorfer Wehr, Altmühlstrecken, Ochenbruck sowie die Angelweiher Fistermühle u. Ottersdorf und Mossbacher Baggersee.
  • Verboten ist die Verwendung des lebenden Köderfisches!.
  • Gewässerverunreinigungen, das Einleiten von Abwässern sowie das Anschwemmen von verendeten Fischen sind umgehend anzuzeigen bzw. der Vorstandschaft zur weiteren Veranlassung zu melden.

...und los geht`s!